PM10
Feinstaubbelastung in Ihrer Nähe

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Schwellenwerte:

Für die angeführten Halbstundenwerte gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert.

50 µg/m³ als Tagesmittelwert, wobei 35 Überschreitungen gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie zulässig sind.

50 µg/m³ als Tagesmittelwert, wobei 25 Überschreitungen gemäß Österreichischem Immissionsschutzgesetz-Luft zulässig sind

Datenquelle: Umweltbundesamt / Ämter der Landesregierungen

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