Für die angeführten Halbstundenwerte gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert.
50 µg/m³ als Tagesmittelwert, wobei 35 Überschreitungen gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie zulässig sind.
50 µg/m³ als Tagesmittelwert, wobei 25 Überschreitungen gemäß Österreichischem Immissionsschutzgesetz-Luft zulässig sind
Datenquelle: Umweltbundesamt / Ämter der Landesregierungen